Schulanmeldung für 2025/26 an der Kunigundenschule
Am Mittwoch, den 19. März 2025 findet die Schulanmeldung statt. Sie bekommen eine schriftliche Einladung, zu welcher Uhrzeit Sie Ihr Kind an diesem Tag anmelden können.
Informationen erhalten beim Elternabend "Mein Kind kommt in die Schule" am Donnerstag, 23.01.2025, 18.30 Uhr in der Turnhalle der Schule.
Für das Schuljahr 2025/26 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:
- alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
- Kinder mit dem Geburtsdatum bis 30. September 2019
Einschulungskorridor
Bei Kindern, die zwischen dem 1. Juli und 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, können die Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird.
Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis 10. April 2025 dies der Kunigundenschule schriftlich mitteilen. Das Formular erhalten Sie bei der Anmeldung am 19. März 2025, die auf alle Fälle erfolgen muss. Eine Verlängerung der Frist oder nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Ohne eine solche Erklärung wird das Kind im September 2025 regulär schulpflichtig.
Schulaufnahme mit Antrag
Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2019 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2019 sechs Jahre alt werden, ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
Was sind die Aufnahmebedingungen?
In der Kunigundenschule können nur Kinder angemeldet werden, deren Eltern am Tag der Einschreibung im Sprengel der Schule wohnen. Eltern, die nach der Schuleinschreibung in unseren Schulsprengel ziehen bitten wir, sich mit uns telefonisch (0951- 94 20 700) in Verbindung zu setzen. Die Schuleinschreibung erfolgt für diese Kinder im Regelfall an der Sprengelschule des "alten Wohnsitzes". Schulanmeldung.
Welche Unterlagen sind nötig?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsbeschluss
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung/U9
- Nachweis über die erfolgte Masernimpfung
- Übergabebogen "Informationen für die Grundschule"
Schulanmeldung für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf
Auch die Anmeldung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt regelmäßig an der Grundschule, soweit nicht vor der Schulaufnahme ausschließlich der Förderort Förderschule in Betracht kommt (etwa bei Schwerst- und Mehrfachbehinderten, aber auch bei hohem Förderbedarf im Bereich geistiger Entwicklung) und die Eltern mit dem schulischen Förderort Förderschule einverstanden sind.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schulaufnahme haben, so kommen Sie bitte auf uns zu.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de
Zurückstellung vom Schulbesuch
Kinder können auch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn sie noch nicht schulfähig sind. Diese Entscheidung trifft der Schulleiter. Er stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und auf Ergebnisse der Überprüfung der Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.
Was braucht das Kind zum Schulanfang?
Eine Aufstellung darüber, welche Materialien für den Unterricht benötigt werden, bekommen Sie am ersten Elternabend. Wir informieren Sie rechtzeitg über den Termin. Geplant ist er im Juli 2025.
Schulwegtraining
Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab. Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam und üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg auch sicher alleine bewältigen kann. Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
Welche Bildungsschwerpunkte werden in der Grundschule gesetzt ?
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Hier werden nicht nur die Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben vermittelt, sondern auch das soziale Verhalten, die Kreativität, die musischen und sportliche Anlagen, Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit der Kinder gefördert. Um möglichst jedem Schüler gerecht zu werden, gibt es auch Formen der Einzel-, Partner- und der Gruppenarbeit sowie Formen selbständigen Lernens. In der ersten und zweiten Jahrgangsstufe findet der sogenannte grundlegende Unterricht (GU) statt: In der 1. und 2. Klasse gibt es einen Block von 16 Unterrichtsstunden, in denen die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat-uns Sachunterricht, Musik- und Bewegungserziehung und Kunsterziehung zusammengefasst sind. Der Lehrer erteilt in diesen Fächern keinen nach dem Stundenplan festgelegten Fachunterricht im Stundenrhythmus. Vielmehr geht er in kleineren Zeiteinheiten vor und wechselt dabei zwischen den einzelnen Fächern ab. Beim Unterricht in der 1. Klasse geht es vor allem darum, die Freude der Kinder am Lernen zu erhalten und zu fördern. Deshalb werden im Anfangsunterricht auch spielerische Tätigkeiten und Lernweisen aus dem Kindergarten aufgegriffen. In einer Grundschulklasse wird der Unterricht meist nach dem Klassenlehrerprinzip, d.h. von einem Lehrer/einer Lehrerin erteilt. Die ersten Noten gibt es im Jahreszeugnis der 2. Klasse; vorher erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisberichte über ihr Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten.